Hausordnung

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 2.11.2011 gilt ab sofort die folgende Hausordnung der Regionalen Schule mit Grundschule Zingst.

1. Unterrichtszeiten *)

1.1 Grundschule

Primarstufe ( Klassen 1 bis 4)

Stunde

Vorklingeln

Stundenanfang

Ende

1.Stunde und 2. Stunde als Blockunterricht

07.40 Uhr

07.45 Uhr

09.05 Uhr

 

 

 

 

Frühstücks - und Hofpause:

09.05 Uhr bis 09.30 Uhr

 

 

 

3.Stunde

09.25 Uhr

09.30 Uhr

10.10 Uhr

4.Stunde

10.20 Uhr

10.25 Uhr

11.05 Uhr

5. Stunde

11.15 Uhr 

11.20 Uhr

12.00 Uhr

Mittagspause : 12.00 Uhr bis 12.40 Uhr

 

 

 

6. Stunde

12.40 Uhr

12.45 Uhr

13.25 Uhr

Hausaufgabenbetreuung / Förderunterricht

 

13.25 Uhr

13.55 Uhr

 

1.2 Sekundarstufe

Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10 ) 

Stunde

Vorklingeln

Stundenanfang

Ende

1./ 2.

07.40 Uhr

07.45 Uhr

09.05 Uhr

Frühstückspause:

09.05 Uhr bis 09.30 Uhr

 

 

 

3. / 4.

09.25 Uhr

09.30 Uhr

10.50 Uhr

Hofpause: 10.50 Uhr bis 11.15 Uhr

 

 

 

5. / 6.

11.10 Uhr

11.15 Uhr

12.35 Uhr

Mittagspause: 12.35 bis 13.10

 

 

 

7. Hausaufgabenbetreuung

13.10 Uhr

13.15 Uhr

13.45 Uhr

8.

 

13.50 Uhr

14.30 Uhr

9.

 

14.30 Uhr

15.10 Uhr

10.

 

15.10 Uhr

15.50 Uhr

*) Die Pausen - und Unterrichtszeiten werden im Mai und November den veränderten Busfahrplänen angepasst.

1.3 Aufenthalt im Gebäude

Die Öffnung der Schule für die Schüler der Sek.I erfolgt in der Regel 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Schüler, die ein Schließfach besitzen, erhalten vor Unterrichtsbeginn Zugang zu ihren Schließfächern. Die Grundschüler können sich vor der 1.Stunde in Ihrem Klassenraum aufhalten.

 

2. Verspätungen - Fernbleiben

Verspätete Schüler melden sich im Sekretariat, da während des Unterrichts die Haustüren verschlossen sind. Schüler, die erkrankt sind, sind bis spätestens 8.30 Uhr im Sekretariat oder bei den jeweiligen Klassenleitern abzumelden.

Sollte die Notwendigkeit bestehen dem Unterricht fern zu bleiben, so wird durch die Erziehungsberechtigten vorher in schriftlicher Form um Freistellung gebeten.

 

3. Pausen

Während der Pausen begeben sich die Schüler auf den Schulhof. Der Schulhof ist die betonierte Fläche zwischen Hauptgebäude und Fachgebäude in Richtung Sparkasse.

Der Aufenthalt hinter dem Fachgebäude und außerhalb des Schulhofes ist nicht gestattet.

Schultaschen werden aus Sicherheitsgründen nicht auf den Fluren abgestellt.

In der Frühstückspause haben die Schüler der Klassen 5 – 10 die Möglichkeit, sich ein Frühstück in der Schulküche zu kaufen. Die Einnahme des Frühstücks erfolgt dann im Speisesaal. Ebenfalls können die Schüler der Klasse 10 in der 1.Pause den Speisesaal als Aufenthaltsraum nutzen.

Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.

 

4.Radfahren und Verhalten im Winter

Auf dem Schulgelände haben Radfahren, Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen zu unterbleiben.

 

5.Verlassen des Schulhofes

Das Verlassen des Schulhofes erfolgt nur in begründeten Fällen und nur mit Genehmigung des Klassenleiters oder der aufsichtsführenden Lehrer.

Eine Ausnahme bildet die Mittagspause, in der die Schüler der Klassen 8-10 bei Vorliegen der Genehmigung der Eltern, den Schulhof  verlassen dürfen.

 

Für den Sportunterricht in der großen Halle begeben sich die Schüler auf kürzestem Weg dorthin.

Für den Unterricht in der kleinen Halle warten die Schüler auf der Betonfläche vor dem Speisesaal  auf die entsprechende Lehrkraft.

 

6. Reinigung des Schulhofes

Die Reinigung des Schulhofes erfolgt mehrmals wöchentlich durch die von der Schulleitung und dem Schülersprecher festgelegten Klasse.

 

7. Umgang mit Materialien

Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass Einrichtungsgegenstände und Schulmaterialien nicht beschädigt werden. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Pflichtverletzung entstehen, sind die Schüler bzw. deren Eltern selbst verantwortlich. Für zur Schule mitgebrachte Gegenstände (auch Geld)besteht im Falle des Diebstahls kein Rechtsanspruch.

 

8. Alkohol und Drogen

Das Konsumieren, der Verkauf und der Besitz von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

9. Hieb- und Stichwaffen

Das Tragen und Führen von Waffen (Hieb-, Schuss-und Stichwaffen) jeglicher Art, Messer jeglicher Art, KO-Spray, Elektroschocker, Schlagringe, Springerstiefel, Schuhe mit Stahlkappen sind verboten.

 

10. Handys

Während des Unterrichts sind Mobiltelefone(Handys) auszuschalten.

 

11. Fahrschüler

Nach der letzten Unterrichtsstunde warten die Fahrschüler auf dem Betonweg zur Bushaltestelle. Sie haben den Weisungen des aufsichtsführenden Lehrers Folge zu leisten. Bei schlechtem Wetter kann das Warten im Speisesaal erfolgen.

 

12. Fahrräder und Fahrzeuge

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist untersagt. Kleinkrafträder und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und abzuschließen.

13. Betriebsfremde Personen

Betriebsfremde Personen haben sich im Sekretariat der Schule anzumelden.

 

14. Verstöße

Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bestraft.